Teilnahmebedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Internetseite www.hfk-bremen.de/madeby:

Stand: 28.08.2017

 

Präambel

Die HFK und die INNOWI betreiben unter der Domain www.hfk-bremen.de/madeby eine unentgeltliche elektronische Plattform, die einen „Marktplatz“ sowie ein Informationsportal rund um Produktideen umfasst.

madeby ist die Internetplattform für Produktideen aus der Hochschule für Künste. Angehörige der Hochschule veröffentlichen hier ihre Produktideen, zeigen die Vielfalt und Kreativität der Bremer Designer und ermöglichen es Interessierten, die Ideen aufzugreifen und daraus Produkte zu realisieren.

Die Plattform dient dabei lediglich dazu, den Entwerfer mit Kaufinteressenten zusammenzuführen, indem die eingestellten Inhalte öffentlich zugänglich gemacht werden und von Interessenten zur Kenntnis genommen werden können. Ein Verkauf findet auf der Plattform nicht statt.

Ein Interessent erhält lediglich Kontaktdaten des Entwerfers, indem er seine Kontaktdaten über das Kontaktformular verschickt.

madeby richtet sich dabei ausschließlich an volljährige natürliche Personen, die Angehörige der HFK sind oder von HFK solchen Personen rechtlich gleichgestellt werden, und die sich für eine gewerbliche Nutzung der Produktideen interessieren, also nicht an Verbraucher.

1        Definitionen

„Entwerfer“    ist jede Person oder Gemeinschaft, die sich registriert hat. Gemeinschaften in diesem Sinne sind alle Mehrheiten von Entwerfern, die gemeinsam originäre Inhaber der Inhalte sind, z.B. Miturheber.

„Plattform“     bezeichnet das unter www.madeby.de eingerichtete Internetportal.

„Angebot“       bezeichnet alle Inhalte, die der Entwerfer auf die Plattform einstellt, um seine nichteingetragenen Designs darzustellen und zu beschreiben; die Angebote im Sinne dieser AGB sind nicht als rechtsverbindliche Angebote zum Vertragsabschluss zu verstehen, sondern stellen ggf. unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar, wobei Angebote und etwaige darauf folgende Verträge außerhalb und unabhängig von der Plattform und deren Angaben erfolgen.

 

2        Vertragspartner und Geltungsbereich

2.1       Vertragspartner des Entwerfers sind die Betreiber der Plattform HFK und INNOWI, Adressen:

HFK,    Hochschule für Künste Bremen, Am Speicher XI 8, 28217 Bremen, vertreten durch den Rektor (kommissarisch) Prof. Roland Lambrette,

INNOWI,     InnoWi GmbH, Fahrenheitstraße 1, 28359 Bremen vertreten durch ihre Geschäftsführer: Dr. Lieselotte Riegger & Dr.-Ing. Jens Hoheisel

   nachfolgend „HFK/INNOWI“). Weitere (Kontakt-) Informationen über die HfK/INNOWI können auf der Plattform unter dem Punkt „Impressum“ jederzeit abgerufen werden.

2.2       Mit der erfolgreichen Zulassung akzeptiert der Entwerfer nach Aufforderung die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die AGB enthalten die zwischen der HfK/INNOWI und dem Entwerfer geltenden Regelungen für die Nutzung der Plattform.

2.3       Geschäftsbestimmungen des Entwerfers werden ausdrücklich widersprochen, soweit in diesen entgegenstehende oder abweichende Regelungen zu den vorliegenden Bestimmungen getroffen werden.

2.4       Diese AGB können jederzeit auf der Website unter dem Link AGB aufgerufen, ausgedruckt sowie gespeichert werden.

 

3        Vertragsschluss

3.1       Der Vertragsschluss zwischen der HfK/INNOWI und dem Entwerfer kommt mit dem Anlegen des Accounts durch den Entwerfer zustande.

3.2       Beim Anlegen des Accounts hat der Entwerfer wahrheitsgemäß und vollständig die geforderten Daten anzugeben, die seinen rechtlichen Status in Bezug auf die HfK betreffen (Student, Mitarbeiter) und die personenbezogenen Daten sowie eine E-Mail-Adresse umfassen. Zudem hat er ein Passwort zu benennen. Der Entwerfer erhält durch die HfK/INNOWI eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese muss er seinerseits bestätigen. Dann erhält der Entwerfer einen Account.

3.3       Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

3.5       Mehrfache Registrierungen oder eine Übertragung der Zugangsberechtigung ohne ausdrückliche Einwilligung von HfK/INNOWI sind dem Entwerfer untersagt.

3.6       Die HfK/INNOWI gibt die Login-Daten der Entwerfer nicht an Dritte weiter und wird den Entwerfer nie nach seinem Passwort fragen.

 

4        Einstellen von Inhalten

Der Entwerfer lädt seine Inhalte (nachfolgend auch Abbildung und Beschreibung genannt) mittels der technischen Vorgaben hoch.

Die Inhalte dürfen keine Preisangaben jedweder Art enthalten.

Dem Entwerfer ist bewusst, dass das Hochladen der Inhalte keine ordnungsgemäße Erfindungsmeldung im Sinne des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen darstellt.

Der Entwerfer darf nur eigene oder die in Gemeinschaften entwickelte Inhalte hochladen.

Der Entwerfer ist verpflichtet, ausschließlich Inhalte einzustellen, die den in der Präambel und in Ziffer 8. beschriebenen Zweck verfolgen.

Der Entwerfer berechtigt die HfK/INNOWI mit dem Einstellen der Inhalte in die Datenbank, diese zu sichten und gegebenenfalls auf ihrer Plattform ohne Einschränkungen öffentlich zugänglich zu machen, solange das Vertragsverhältnis besteht.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Plattform veröffentlichte Inhalte, die von Entwerfern eingestellt werden, nicht durch HfK/INNOWI auf ihre vollständige Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Für diese ist der jeweilige Entwerfer verantwortlich, der diese eingestellt hat. Die Prüfung durch INNOWI nach Ziffer 8. erfolgt lediglich summarisch.

Der Entwerfer versichert, dass er Inhaber der Motive ist.

Der Entwerfer versichert, dass die Inhalte noch nicht veröffentlicht sind.

Der Entwerfer versichert mit dem Einstellen von Inhalten, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, er insbesondere nach den einschlägigen urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, marken, patent- und designrechtlichen Regelungen hierzu berechtigt ist. Beispielsweise muss sich der Entwerfer dazu von einem von ihm beauftragten Fotografen vor der Einstellen der Inhalte alle erforderlichen Rechte einräumen lassen.

Der Entwerfer versichert, dass durch seine Motive keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Motive einverstanden sind.

Den Entwerfern ist es untersagt, Inhalte (auch durch Links) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Der Entwerfer trägt insbesondere Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine volksverhetzenden, ausländerfeindlichen, rassistischen, diskriminierenden, verleumderischen, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte enthalten;

Der Entwerfer trägt Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Viren oder sonstige, die Funktions- und Ablauffähigkeit von Computersoftware und Computerhardware beeinträchtigenden Programme enthalten.

Der Entwerfer ist selbst dafür verantwortlich, die Inhalte seines Benutzerkontos für eigene Zwecke zu sichern.

Der Entwerfer wird die Webseite von nicht in sonstiger Weise missbräuchlich nutzen und alles unterlassen, was die Nutzung der Webseite beeinträchtigt.

 

5        Rechteeinräumung durch den Entwerfer

Der Entwerfer versichert, dass es ihm möglich ist, die folgenden Rechte an den Inhalten wirksam einzuräumen.

Der Entwerfer räumt HfK/INNOWI hiermit das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, Abbildung und Beschreibung im Rahmen der Webseite zu nutzen und zu verwerten.

Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, im stationären Handel und in sonstigen Medien, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb von Online-Diensten und Webseiten sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets.

Insbesondere räumt der Entwerfer dem HfK/INNOWI folgenden einfachen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

  • Das Recht der Erstveröffentlichung;
  • das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, Abbildung und Beschreibung, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Webseite, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
  • das Recht der zur Verfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, Abbildung und Beschreibung abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, Abbildung und Beschreibung gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
  • das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht Abbildung und Beschreibung, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Webseite zu digitalisieren;
  • das Werberecht, d.h. das Recht, Abbildung und Beschreibung für die Bewerbung der Webseite, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden;
  • das Senderecht, d.h. das Recht, Abbildung und Beschreibung durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Motive und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Motiven.

Der Entwerfer räumt HfK/INNOWI das Recht ein, in Hinblick auf die Durchführung dieses Vertrags den jeweiligen Titel der Inhalte sowie Namen, Titel, Logos und Abbildungen des Entwerfern auf seinen Webseiten und in der einschlägigen Werbung für die Webseiten zu verwenden.

 

6        Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst

Wenn Sie Mitglied der Verwertungsgesellschaft BildKunst r.V. in der Berufsgruppe I sind, informieren Sie bitte die Verwertungsgesellschaft BildKunst selbst über den Abschluss dieses Vertrages.

 

7        Namensnennung

madeby wird den Verwerter als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an den Motiven nennen, im räumlichen Zusammenhang und in üblichem Umfang.

 

8        Portalangebot für alle Besucher und Inhalt der Leistung für Entwerfer

Die HfK/INNOWI bietet dem Entwerfer die unentgeltliche Möglichkeit, geeignete Produktideen auf der Plattform in die Datenbank einstellen und öffentlich zugänglich machen zu lassen, um diese zum Verkauf anzubieten.

Die hochgeladene Idee wird vor Veröffentlichung einem kostenlosen Kurz-Check nach folgender Maßgabe unterzogen:

HFK/INNOWI nimmt lediglich eine summarische, unverbindliche Sichtung der Produktidee vor. HFK/INNOWI sichtet summarisch nach für alle Entwerfer gleichermaßen geltenden angemessenen Richtlinien, ob die Produktidee gewisse gestalterische oder sonstige innovativ wirkende Merkmale aufweist.

HFK/INNOWI ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Jury einzusetzen und diese in der Zusammensetzung jederzeit zu verändern, welche nach einem von HFK/INNOWI festzusetzenden angemessenen Verfahren darüber befindet, welche Inhalte in madeby gezeigt werden.

HFK/INNOWI wird die vom Kunden angebotenen Inhalte nach folgenden Kriterien auswählen:

Der Inhalt muss künstlerischen oder sonstigen innovativen Mindestanforderungen entsprechen. Es darf keine Mehrfacheinstellung desselben Motivs erfolgen. Eine Überprüfung des Motivs im Hinblick auf Rechtsverstöße kann seitens HfK/INNOWI nur sehr eingeschränkt erfolgen. Der Kurz-Check ist ein kostenloser Service von HFK/INNOWI, als Plausibilitätsprüfung zu verstehen, stellt keine Due-Diligence oder Freedom-to-operate-Prüfung dar, und ersetzt nicht die vollständige rechtliche Prüfung des Entwerfers hinsichtlich der rechtlichen Nutzbarkeit/Verwertbarkeit seiner Produktidee. HFK/INNOWI kann keine Prüfung vornehmen, ob entgegenstehende ältere Rechte bestehen, oder eine verbindliche Aussage über die Schutzfähigkeit, Abhängigkeit oder das Fehlen entgegenstehender Rechte treffen. Dem Entwerfer wird empfohlen, vor dem Hochladen oder sonstiger Nutzung die eigenen Rechte sorgfältig zu prüfen und im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt zu konsultieren, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Je nach Ergebnis der Sichtung empfiehlt INNOWI der HFK die Veröffentlichung der hochgeladenen Produktidee oder deren Ablehnung. HfK/INNOWI sind nicht verpflichtet, diese Entscheidung dem Entwerfer gegenüber zu begründen.

Gegenüber Arbeitnehmern der HfK gelten gelten die Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Der Entwerfer wird seine Produktidee vor Veröffentlichung mit der HfK nach den internen üblichen Verfahrensregeln behandeln.

Das Portalangebot der HfK/INNOWI umfasst insbesondere:

  • für registrierte Entwerfer das Anlegen von Angeboten;
  • für alle Besucher der Plattform Zugriff auf die Produktideen und ggf. die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Entwerfer;
  • für alle Besucher der Plattform Zugriff auf sonstige eingestellte Informationen, die seitens HfK/INNOWI eingepflegt werden.

Die HfK/INNOWI beteiligt sich weder technisch noch inhaltlich an der Kommunikation der Entwerfer mit den Interessenten. Es werden lediglich die seitens der Entwerfer selbst zur Verfügung gestellten Inhalte sowie Kontaktdaten auf der Plattform zugänglich gemacht. Sofern Entwerfer und Interessenten untereinander in Vertragsverhandlungen treten und/oder Verträge z.B. über den Verkauf von Produktideen schließen, erfolgt dies außerhalb und unabhängig von der Plattform und deren Inhalten; an diesen Verträgen ist die HfK/INNOWI nicht beteiligt und wird daher in keinem Falle Vertragspartner.

Abweichend hiervon beteiligt sich die HfK/InnoWi an der Kommunikation mit Interessenten, wenn die eingestellten Informationen Schutzrechte betreffen, die im Eigentum der HfK sind. Verträge hierzu werden zwischen der HfK und dem Interessenten verhandelt und geschlossen.

Die HfK/INNOWI behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Accountoberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Entwerfer geschlossenen Vertrages nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Die HfK/INNOWI bemüht sich, die Entwerfer der Plattform über entsprechende Änderungen informieren.

9        Leistungseinschränkungen

Der Entwerfer erkennt an, dass eine konstante Verfügbarkeit der Plattform technisch nicht möglich ist. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von HfK/INNOWI stehen (wie Stromausfälle, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der Plattform für einzelne oder alle Entwerfer führen. Eine Haftung von HfK/INNOWI für die Unerreichbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen.

 

10        Pflichten des Entwerfers

10.1     Der Entwerfer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gemäß Ziffer 3 gegenüber der HfK/INNOWI und anderen Entwerfern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, der HfK/INNOWI alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

10.2     Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Entwerfer verwendet werden. Ein Entwerfer-Account ist daher nicht übertragbar. Der Entwerfer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Entwerfer die HfK/INNOWI hierüber unverzüglich informieren. Sobald die HfK/INNOWI von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird die HfK/INNOWI den Zugang des unberechtigten Entwerfers sperren.

10.3     Der Entwerfer ist selbst dafür verantwortlich, die Daten und Inhalte seines Accounts für eigene Zwecke zu sichern.

10.4     Dem Entwerfer ist es untersagt, andere Entwerfer zu belästigen und wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern. Insbesondere wird auf das Spam-Verbot hingewiesen.

10.5     Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Verletzung wichtiger vertraglichen Pflichten des Entwerfers begangen wurde, so wird HfK/INNOWI den Entwerfer auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Einhaltung dieser Pflichten sicherzustellen oder den bestehenden hinreichenden Verdacht der Pflichtverletzung durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten auszuräumen. Während der gesetzten Frist ist HfK/INNOWI berechtigt, den Zugriff auf das Benutzerkonto zeitweise zu sperren. Wird der Pflichtverstoß nicht innerhalb der Frist beseitigt, so kann HfK/INNOWI das Benutzerkonto dauerhaft sperren und/oder Inhalte des Entwerfers, die der Entwerfer im HfK/INNOWI eingestellt hat, dauerhaft löschen. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt HfK/INNOWI nach Möglichkeit die berechtigten Interessen des Entwerfers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er den Verstoß nicht verschuldet hat.

 

11        Haftung

11.1     Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten kann die HfK/INNOWI nur sehr begrenzt durchführen. HfK/INNOWI kann daher keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Entwerfer übernehmen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass für einen Account falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jeder Interessent hat sich mithin selbst von der Identität seines Kontaktes zu überzeugen.

11.2     Auf der Plattform veröffentlichte Inhalte von Entwerfern werden nicht durch die HfK/INNOWI auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft, siehe Ziffern 4 und 8 Eine Haftung für Freiheit von Mängeln, insbesondere Abhängigkeit, wird seitens HfK/INNOWI nicht übernommen. HfK/INNOWI haftet nicht für Nichtigerklärung, Nichterteilung, Bestand oder einen bestimmten Schutzbereich von Inhalten in Form von Schutzrechten, und auch nicht für Tauglichkeitsmängel, insbesondere nicht für die technische Ausführbarkeit und/oder technische Durchführbarkeit (technische Brauchbarkeit) oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Inhalte.

11.3     Die HfK/INNOWI übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Inhalte.

11.4     Die HfK/INNOWI haftet lediglich für Schäden, wenn und soweit der HfK/INNOWI, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet die HfK/INNOWI jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

11.5     Die Haftung ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von HfK/INNOWI der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

11.6     Die Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von HfK/INNOWI.

11.7     Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen.

 

12        Freistellung

12.1     Der Entwerfer wird die HfK/INNOWI von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen die HfK/INNOWI wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Entwerfer eingestellten Angebote oder durch seine Nutzung der Plattform geltend machen, wenn er die Umstände zu vertreten hat, die die Rechtsverletzung begründen.

12.2     Der Entwerfer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung der HfK/INNOWI einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

 

13        Datenschutz

13.1     Es wird an dieser Stelle auf die gesonderten Datenschutzbestimmungen der HfK/INNOWI verwiesen, die jederzeit unter dem Punkt Datenschutzerklärung auf der Plattform der HfK/INNOWI abgerufen und lokal gespeichert werden können.

13.2     Es wird vorsorglich bereits an dieser Stelle festgestellt, dass mit Vertragsschluss der Entwerfer gegenüber der HfK/INNOWI und den anderen Entwerfern die Gewähr übernimmt, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Entwerfer eingehalten wurde und stellt die HfK/INNOWI von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei.

 

14        Vertragsbeendigung

14.1     Der Entwerfer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Hierfür genügt eine Kündigungsmitteilung per E-Mail an mail@innowi.de oder an die Impressum enthaltenen Kontaktdaten per Telefax oder E-Mail. Alle eingestellten Inhalte und vorhandenen Daten werden daraufhin gelöscht, soweit die HfK/INNOWI nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, bestimmte Daten zu speichern.

14.2     Der Vertrag kann seitens der HfK/INNOWI mit einer Kündigungsfrist von einem Monat per E-Mail oder Fax unter Wahrung der Textform gekündigt werden.

14.3     Unbenommen bleibt jeder Partei das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die HfK/INNOWI insbesondere vor bei

  • Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Bei Verstoß des Entwerfers gegen die vertraglichen Pflichten, insbesondere den Pflichten aus der Ziffer 10,
  • Schädigung von anderen Entwerfern durch den Entwerfer.

14.4     Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass ein wichtiger Grund besteht, so ist die HfK/INNOWI unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 12.3 berechtigt, die folgenden Maßnahmen gegen den Entwerfer zu ergreifen:

  • Löschung von Inhalten, die der Entwerfer eingestellt hat,
  • Vorläufige Sperrung des Zugangs zum Account
  • Endgültige Sperrung und Löschung des Accounts sowie Entzug der Zulassung

14.5     Der Entwerfer kann die in Ziffer 14.4 gelisteten Maßnahmen abwenden, wenn er den bestehenden hinreichenden Verdacht des Bestehens eines wichtigen Grundes durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

14.6     Der Entwerfer wird auf eine mögliche straf- und zivilgerichtliche Verfolgung bei Verstößen hingewiesen.

 

15        Änderungen der AGB

HfK/INNOWI ist zu Änderungen der AGB berechtigt, solange es nicht um wesentliche Pflichten geht. Er wird diese Änderungen aber nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gesetzliche Vorgaben oder sonstigen gleichwertigen Gründen.

Der Entwerfer wird in diesen Fällen schriftlich informiert, erhält dabei die deutlich hervorgehobene Neufassung und die Information über sein sechswöchiges Widerspruchsrecht. Wenn er nicht widerspricht, wird die Änderung Vertragsbestandteil, auch hierüber wird der Entwerfer in der Vorabinformation informiert. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Vertragspartnern erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Entwerfers.

 

16        Allgemeine Bestimmungen

16.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2     Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Hiervon abgewichen werden darf ebenfalls nur durch eine Vereinbarung in Textform. Sonstige Nebenabreden wurden nicht getroffen.

16.3     Soweit die vorliegenden AGB in deutscher Sprache in eine andere Sprache übersetzt wurden und dem Entwerfer zur Verfügung stehen, bleibt weiterhin für das Nutzungsverhältnis zu HfK/INNOWI die deutsche Sprachfassung der AGB maßgeblich. Sofern zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung Unstimmigkeiten oder Widersprüche bestehen, bleibt die deutsche Fassung die maßgebliche.

16.4     Sofern der Entwerfer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der HfK/INNOWI, nämlich Bremen.

16.5     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.

 

Stand: 28.08.2017