FAQ – Häufig gestellte Fragen

Akteure

Wer ist die Hochschule für Künste – Bremen?

Die Hochschule für Künste Bremen (HfK Bremen), ist eine staatliche Kunst-und Musikhochschule in Bremen. Sie gliedert sich in die zwei Fachbereiche Musik  sowie Kunst und Design.

Dezernat für Finanzen und Beschaffung der HfK-Bremen

Das Dezernat ist zuständig für die Dokumentation der in madeby veröffentlichten Ideen und Anlaufstelle zum einreichen von Erfindungsmeldungen. Das Dezernat befindet sich in Raum 2.09.040 im Speicher XI.

Wer ist Angehöriger der HfK?

Alle Angestellten/innen, Mitarbeiter/innen, Professoren/innen, Dozenten/innen, eingeschriebene Studierende

Wer ist die InnoWi GmbH?

Die InnoWi ist Patentverwertungsagentur der Hochschulen im Land Bremen. Sie ist zuständig für den Schutz und die Verwertung von Ergebnissen der wissenschaftlichen Einrichtung in Bremen. Sie steht Angehörigen der HfK für individuelle Beratung zum Thema „Schutz von Ideen“ telefonisch unter 0421 / 960070 oder im Rahmen der Erfindersprechstunde jeden Dienstag zwischen 14 und 17 Uhr in der Fahrenheitstraße 1 (BITZ) in Bremen zur Verfügung.

Wer ist ein Erfinder / eine Erfinderin?

Erfinder/innen sind Personen, die durch eigene (oder gemeinschaftliche) schöpferische Leistungen neue technische Lösungen – Erfindungen – entwickeln. Der Schutz von Erfindung erfolgt über Patente oder Gebrauchsmuster.  Erfinder/innen in einem Angestelltenverhältnis werden Arbeitnehmererfinder/innen genannt (siehe auch Arbeitnehmererfindungsgesetzt)

Wer ist ein / eine Designer/in?

Im Sinne des „nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ sind Designer/innen Personen, die durch eigene (oder gemeinschaftliche) schöpferische Leistung neue Designs entwerfen. Sie werden auch Gestalter oder Entwerfer genannt. Ein Design ist zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses. Der Schutz von Designs erfolgt z. B.: über das „nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ oder den Designschutz.

Wer ist Ideengeber/in?

Ideengeber/innen sind Angehörige der HfK, die eine Erfindung oder ein Design in madeby eingestellt haben.

Wer ist Ideennehmer/in?

Jede Person, die eine auf madeby eingestellte Ideen verwenden möchte, kann bei den Ideengeber/innen die Bedingungen für eine Nutzung der Ideen erfragen. Diese geschieht über den Bereich Kontaktaufnahme auf der Seite der jeweiligen Idee.

Wer berät mich wenn ich Fragen habe?

Eine kostenlose Beratung erhalten Ideengeber/innen oder Ideennehmer/innen bei der InnoWi im Rahmen der Erfindersprechstunde jeden Dienstag zwischen 14 und 17 Uhr in der Fahrenheitstraße 1 (BITZ) in Bremen, per Telefon unter 0421 / 960070 oder per Email an mail@innowi.de

Wer hatte die Idee zu madeby?

Die Idee wurde maßgeblich von Bettina Pelz (HfK), Prof. Andreas Kramer (HfK) und Dr. Jens Hoheisel (InnoWi) entwickelt.


Verfahren

Was geschieht nach dem Einstellen einer Idee?

Nachdem eine Idee in madeby eingereicht wurde, wird die Einreichung zunächst von den Mitarbeiter/innen der InnoWi überprüft. In der Regel erfolgt nach kurzer Zeit die Veröffentlichung der Idee und die Dokumentation der Veröffentlichung. Gelegentlich wird es vorkommen, dass eine Idee nicht ausreichend durch das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ oder durch das Urheberrecht geschützt werden kann. Falls die Idee besser durch ein Patent oder ein Designschutz geschützt werden kann, wird die InnoWi über die im Profil angegebene Email-Adresse mit dem/der Ideengeber/in Kontakt aufnehmen und die weiteren Möglichkeiten erläutern. Ob eine Idee gut oder schlecht ist wird nicht bewertet – alle Ideen sind willkommen.

Was heißt „Veröffentlichung“?

Eine Idee ist veröffentlicht, wenn sie der Öffentlichkeit offenbart wurde. Um einen Schutz über das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu erhalten, muss ein Design der Öffentlichkeit in der Weise zugänglich gemacht worden sein, dass die in der Europäischen Union tätigen interessierten Fachkreise davon im normalen Geschäftsverkehr Kenntnis erlangen könnten.

Um z. B. ein Patent anzumelden, darf die Idee der Öffentlichkeit in keiner Weise zugänglich gemacht worden sein. Eine Idee gilt nicht als veröffentlicht, wenn es einem Dritten lediglich unter der Bedingung der Vertraulichkeit bekannt gemacht wurde. Interne Gespräche mit Dozenten, Kollegen oder Studierenden der Hfk gelten nicht als Veröffentlichung.

Wie wird die Veröffentlichung dokumentiert?

Um ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu erhalten, muss das Datum sowie die Art und Weise der Veröffentlichung dokumentiert werden. Dazu erstellt das Dezernat für Finanzen und Beschaffung der HfK-Bremen einen Ausdruck des auf madeby veröffentlichten Beitrags, Dokumentiert das Veröffentlichungsdatum verwahrt die Dokumentation sicher in den Räumen der HfK.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Jede eingestellte Idee wird von den Mitarbeitern der InnoWi individuell geprüft und nach Abschluss der Prüfung veröffentlicht. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kann ein Eintrag verändert oder gelöscht werden. Welche Konsequenzen hat das?

Soll ein Eintrag verändert oder gelöscht werden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an die InnoWi. Eine Löschung oder Veränderung eines Eintrags kann dazu führen, dass der Schutz des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters nicht mehr wirkt.

Kann ich alle meine Beiträge auf einer Seite darstellen?

Der Name unter jedem Eintrag ist mit einer Seite verlinkt, auf der sämtliche Beiträge eines Autors / einer Autorin zusammengefasst werden. Der Link kann z. B. verwendet werden, um das eigene Portfolio zu verbreiten.

Was ist, wenn sich jemand für die Idee interessiert?

Neben dem Namen des Ideengebers/in werden keine persönlichen Daten veröffentlicht. Ein Interessent/in kann nur über die Kontaktaufnahmefunktion der madeby Seite Kontakt aufnehmen. Der / die Ideengeber/in erhält dann eine Benachrichtigung per Email.

Wie lässt sich mit den Ideengeber/innen Kontakt aufnehmen

Zur Kontaktaufnahme mit den Ideengeber/innen enthält jeder Beitrag auf madeby ein Formularfeld zur Kontaktaufnahme – es sei denn, es ist von den Ideengeber/innen ausdrücklich kein Kontakt erwünscht. Über das Formularfeld kann eine Nachricht erstellt werden, die dem/der Ideengeber/in per Email an die im Profil angegebene Adresse zu Kontaktaufnahme gesendet wird. Die Emailadresse ist nicht öffentlich sichtbar.

Wird die Idee automatisch zum Verkauf angeboten?

Nein. Ein Verkauf oder eine Überlassung der Nutzungsrechte muss zwischen Ideengeber/in und Ideennehmer/in individuell vereinbart werden.

Gibt es eine Garantie, dass meine eingestellte Idee geschützt ist?

Eine Garantie gibt es nicht, denn die Ideen sind sehr unterschiedlich und mal mehr und mal weniger für einen Schutz geeignet. Die eingestellte Idee muss ein z. B. eine Geschmacksmuster im Sinne der Europäischen Verordnung Nr. 6/2002, also ein handwerkliches  oder industrielles Erzeugnis sein, dass neu ist und und Eigenart hat. Handelt es sich nicht um ein solches Erzeugnis, kann ggf. ein Schutz durch das Urheberrecht bestehen. Im Falles eines Streites lässt sich mit der auf madeby dokumentierten Veröffentlichung der Zeitpunkt und der Inhalt der Idee nachweisen.

Was kostet das?

madeby ist völlig kostenlos. Die Entwicklung der Betrieb von madyby wurde und wird maßgeblich vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen finanziert.


Anmelden und Einstellen

Profil

Pro Person kann nur ein Profil eingerichtet werden. Das Profil enthält den Namen und die Emailadresse der Person und zeigt eine Liste aller eingereichten Ideen. Über das Profil lassen sich neue Ideen einstellen.

Name

Es können keine Synonyme, Abkürzungen oder Fantasie Namen verwendet werden.

Passwort

Das Passwort sollte auf möglichst vielen Zeichen bestehen, nicht einfach zu erraten sein und nicht bereits häufig an anderer Stelle genutzt worden sein. Das Passwort sollte gelegentlich verändert werden.

Profil-E-Mail Adressse

Hier können nur E-Mailadressen der der HfK-Bremen und der Uni-Bremen verwendet werden. Bitte auswählen, die Endung wird dann automatisch angefügt.

Titel / Bezeichnung der Idee

Maximal 120 Zeichen

Beschreibung der Idee

Maximal 1200 Zeichen

Urheber des Beitragsbildes

Der Urheber (z.B. Fotograf) des Bildes

Weitere Ideengeber vorhanden

Wenn die Idee nicht ausschließlich vom Profilbesitzer ist, müssen hier alle weiteren Ideengeber benannt werden.

Schlagworte (Tags)

Die Schlagworte dienen nur dafür schnell bestimmt Ideen über die Suche auf der madeby Seite und im Internet zu finden. Der Studiengang muss nicht angeben werden.

Beitragsbild

Das Beitragsbild ist das wesentliche Element. Soll die Idee durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden, bezieht sich der Schutz nur auf den Inhalt der Abbildung. Die Beschreibung der Idee ist nicht geschützt.
Folgenden Formate sind möglich: .jpg
Maximale Größe: 2 MB
Ein Bild wird automatisch in der Breite auf 750 Pixel verkleinert und sollte mindestens dieser Breite entsprechen. Es sollte das Seitenverhältnis von 16:9 bzw. 9:16 nicht überschreiten.

E-Mail Adresse für Rückfragen

Hier die Kontaktadresse eintragen. Es kann eine andere als die Profil-Adresse sein.

Kontaktaufnahme

Auswählen wenn Ideennehmer/innen kontakt zum Ideengeber/in aufnehmen dürfen.

Netzwerke

Auf der rechten Seite werden Links zu diversen Sozialen-Netzwerken, etc. angeboten.


Schutzrechte

Was kann eingestellt werden?

Eingestellt werden können Ideen für (gewerbliche) Erzeugnisse, die sich durch eine Abbildung darstellen lassen. madeby ist besonders geeignet für Produktdesign, Mode und Grafik. Für Ideen aus dem Audio oder Video Bereich ist madeby   zurzeit nicht geeignet.

Was ist das ein „nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster“?

Es schützt gewerbliche Gestaltungen europaweit vor Nachahmung. Der Schutzwirkung läuft für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit dem Tag, an dem es der Öffentlichkeit innerhalb der Europäischen Union erstmals zugänglich gemacht wurde. Im Falle einer Verletzung, d. h. einer unberechtigten Nachahmung durch eine andere Person, liegt die Beweislast beim Inhaber/in des nicht eingetragenen Geschmacksmusters, d.h. dass sie oder er die Veröffentlichung, Neuheit und Unterscheidbarkeit nachweisen muss. Aus diesem Grund wird die Veröffentlichung auf madeby gewissenhaft dokumentiert. Weitere Informationen zum nicht eingetragenen Geschmacksmuster gibt das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum sowie die Europäischen Verordnung Nr. 6/2002. 

Es gibt auch ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dass in etwa dem Deutschen Designschutz entspricht. Es entsteht durch Eintragung durch das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum. Die Anmeldung auf Aufrechthaltung kostetet Gebühren.

Was ist ein Designschutz?

Der Designschutz  schützt die Erscheinungsform industrieller oder handwerklicher Gegenstände vor Nachahmung in Deutschland. Es entsteht durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt und schützt für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren. Der Designschutz ist Wirkungsvoller als der des nicht eingetragenen Gemeinschaftsmusters. Beispielsweise wir ein Designschutz selbst dann verletzt, wenn eine Nachahmung nicht vorsätzlich war auch der Nachweis des Schutzes ist einfacher. Die Anmeldung eines Designs kostet Gebühren und benötigt ggf. die Unterstützung durch Anwälte.

Was sind Patent und Gebrauchsmuster?

Patente schützen technische Erfindungen für einen Zeitraum bis zu 20 Jahren. Erfindungen müssen neu und gewerblich anwendbar sein und müssen auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.Patente und vor ihrer Veröffentlichung angemeldet werden, z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort wird die Patentanmeldung geprüft und ein Patent erteilt, wen die Voraussetzungen zur Patentierung erfüllt sind. Das Gebrauchsmuster ist eine alternative zum Patent. Es wird nicht geprüft und hat eine Schutzdauer von maximal 10 Jahren.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen, d. h. Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und bleibt bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors bestehen. Das Urheberrecht schützt nur das Werk als solches und nicht die dahinterliegende Idee. Für Werke aus dem gewerblichen Bereich stellt das Urheberrecht hohe Anforderungen an die Schöpfungshöhe.

Was ist das Arbeitnehmererfindungsgesetz?

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Falle einer Erfindung. Es sagt u. a. aus, dass Mitarbeiter/innen der Hochschule Erfindungen bei der Hochschule melden müssen, sofern eine Veröffentlichung beabsichtigt ist. Anlaufstelle für die Meldung von Erfindung ist an der HfK das Dezernat für Finanzen und Beschaffung. Eine inhaltliche Beratung zur Meldung von Erfindung bietet die InnoWi GmbH.

Was sind Nutzungsrechte?

Nutzungsrechte regeln, wer eine Idee auf welche Weise nutzen darf. Eine Nutzung ist z. B. der Besitz, die Herstellung, die Verbreitung oder die Veränderung. Bei einem geeigneten Schutz lässt sich die Nutzung einer Idee durch andere verbieten oder es lassen sich Nutzungsrechte einräumen.

Wem gehören die Nutzungsrechte?

Nutzungsrechte gehören in der Regel dem/der Schöpfer/in der Idee. Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen können die Nutzungsrechte der Schöpferin oder des Schöpfers auch dem Arbeitgeber gehören, z. B. im Falle einer Erfindung. Bei der beabsichtigten oder auch zufälligen Nachahmung von geschützten Designs oder Erfindungen, können Nutzungsrechte durch fremde Schutzrechte eingeschränkt sein.

Wie können Nutzungsrechte übertragen werden?

Nutzungsrechte können durch eine Vereinbarung zwischen Ideengeber/in und Ideennehmer/in übertragen werden. Dabei kann vereinbart werden, dass ein/e Ideennehmer/in die Nutzungsrechte alleine erhält (exklusiv) oder es weitere Nutzer geben darf (nicht-exklusiv). Außerdem sollte die Art der Nutzung vereinbart werden. Nutzungsrechte können kostenlos übertragen werden, es können jedoch auch einmalige Zahlungen im Sinne eines Verkaufs oder Lizenzzahlungen vereinbart werden.